Die Gruppe besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Die Aktiven Mitglieder teilen sich auf unsere Brauchtumsgruppe, die Kindergruppe und den Vorstand auf.
Wir freuen uns immer über interessierte Gäste und Neuzugänge!
Wer Lust hat darf gerne zum Schnuppern vorbei kommen!
Tanzmäuse (Alter: ab 4 Jahre) | 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr DGH Heßlar |
Unsere Kindergruppe besteht aus Kindern zwischen 4 und 14 Jahren, Jungs und Mädchen sind gleichermaßen willkommen. Wir tanzen Volkstänze, Linedance, moderne Tänze und manchmal auch einfach spaßige Tänze. Zu besonderen Gelegenheiten gibts schon mal eine gemeinsame Feier (z.B. Fasching), wir treffen uns mit anderen Kindergruppe im Umkreis und in Hessen und ab und zu haben wir einen Auftritt. Wir üben meistens Montags. Außer in den Ferien. In der Regel treffen wir uns im Saal im DGH Heßlar. |
Tanzleitung: Lea Dilcher und Stephi Rudolph
Brauchtumsgruppe (Erwachsene) | im 14tägigen Rhytmus ab 19:30Uhr DGH Heßlar / Schützenraum |
Die Brauchtumsgruppe trifft sich zum Pflegen von Brauchtum wie Blaudruck, Trachten in Stand halten oder neu nähen. Es gibt gemütliche Spieleabende und manchmal auch Ausflüge zu Museen in der Umgebung. | |
Die Brauchtumsgruppe trifft sich auch zu anderen Zeitpunkten zur Rabattenpflege am Backhaus oder zur Instandhaltung von Backhaus oder Heimatmuseum. |
Hier finden sich Auszüge aus unserer Satzung vom 22.05.2016, die Aufbau und Aufgaben unseres Vorstandes und der Vereinsorgane beschreibt.
Spartenleitung |
Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand. Der engere Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der engere Vorstand besteht aus jeweils einem Spartenleiter für die einzelnen Sparten:
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Schriftführer / Kassenverwalter / Gruppensprecher |
Der erweiterte Vorstand besteht außerdem aus dem:
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Vorstandsbeauftragte |
Der Vorstand beruft eine Person zum Sammeln, Verwalten, Pflegen und Erhaltung des eigenen und dem Verein zur Leihgabe überlassenen historischen Volksgutes. Der Vorstand beruft eine Person zum Verwalten, Pflegen, Erhalten und Erweitern des Trachtenbestandes. |
Auszug aus der Satzung vom 22.05.2016:
„(…) Alle Mitglieder haben das Recht, von ihrer Stimme in den Mitgliederversammlungen Gebrauch zu machen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Alle Mitglieder haben die Pflicht, für die Ziele des Vereins einzutreten und alles zu tun, das Wohl des Vereins zu fördern.
Sie haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge rechtzeitig zu entrichten.
Der Vorstand hat jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Davon ist eine Jahreshauptversammlung. Diese hat jährlich im ersten Kalendervierteljahr stattzufinden.
Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn dies vom Vorstand oder von mehr als einem Drittel der Vereinsmitglieder verlangt wird. Dies Verlangen muss einen bestimmten Antrag erhalten, der dem ersten Vorsitzendem mit gleichzeitiger Begründung schriftlich vorzulegten ist.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss spätestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrages stattfinden.
Der Vorstand lädt zu den Mitgliederversammlungen durch Bekanntmachung im „Aushangkasten der Gemeinde Heßlar" ein und leitet die Versammlung nach parlamentarischen Grundsätzen. Die Mitgliederversammlung kann frühestens am dritten Tag nach Bekanntmachung der Einladung stattfinden.
In der Jahreshauptversammlung
hat der Vorstand einen Bericht über das laufende Geschäftsjahr (gleich dem Kalenderjahr) zu erstatten sowie die im laufenden Jahr geplanten Vorhaben vorzutragen,
Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins. Welche Angelegenheiten wichtig sind entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie befindet vor allem über Beitragshöhe, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
Anträge, die auf eine bestimmte Entscheidung der Mitgliederversammlung gerichtet sind, sind dem Vorstand mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin vorzulegen und von dem Antragsteller in der Mitgliederversammlung zu begründen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder.
Satzungsänderungen müssen Gegenstand der Einladung zur
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung sowie über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorstand und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. (…)“
Auszug aus der Vereinssatzung: „(…)Der Vorstand wählt mit Abstimmung der Tanzgruppen den Tanzleiter aus.(…)“ Der/die Tanzleiter bereitet die Übungsstunden vor, führt die Übungsstunden durch und plant Auftritte und Aktivitäten der Tanzgruppen. Teilweise wird der/die Tanzleiter von anderen Mitgliedern oder Eltern bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt. |
Unsere Tanzleitung: bei Fragen meldet euch gerne!
Wir sind nur in der Gemeinschaft stark! Falls du Interesse an einer Mitgliedschaft hast, gerne mal in unsere Gruppen rein schnuppern möchtest oder den Vorstand in irgendeiner Form unterstützen möchtest, melde dich gern!
Please join us!